• info@natura-aquatica.at

Input zum 3. NGP

September 23, 2021

Nach der Veröffentlichung des Entwurfs zum 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan am 22. März 2021 bestand bis zum 23. September die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Von Natura Aquatica wurde nachfolgende Stellungnahme eingereicht.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht vor, dass alle sechs Jahre ein Gewässerbewirtschaftungsplan erstellt wird, in dem auf Basis eines umfangreichen Erhebungsprogramms Umweltziele und Maßnahmen festgelegt werden. Übergeordnetes Ziel ist es, dass alle Gewässer bis 2015 bzw. spätestens bis 2027 einen zumindest guten Zustand aufweisen und Wasserressourcen nachhaltig genutzt werden. Bis Dezember 2021 muss Österreich den nunmehr dritten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) für den Geltungszeitraum 2022 bis 2027 vorlegen. Dieser Plan ist von besonderer Relevanz, weil in diesem dritten Zyklus die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden müssen.

Vorwort:

Der dritte nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (2021-2027), der im heurigen Jahr erstellt wird, basiert auf der Grundlage, der von der EU vorgegebenen Wasserrahmenrichtlinie. Diese ist im Jahre 2027 zu erfüllen bzw. sind als Voraussetzung die Gewässer in einen guten ökologischen (und auch chemischen) Zustand zu bringen. Beim Durchgehen, des vorgelegten Entwurfes, müssen wir von Seiten Natura-Aquatica – Unterwassernaturschutz Österreich einige grobe Versäumnisse feststellen, die wir hiermit anmerken wollen und ersuchen den dritten NGP dahingehend zu ergänzen, damit besagte EU-Zielvorgabe auch tatsächlich erreicht werden kann.

Hintergrund:

Der erste nationale Gewässerbewirtschaftungsplan führte zu kaum Verbesserungen des guten ökologischen Zustandes. Der zweite nationale Gewässerbewirtschaftungsplan stellte eine Verbesserung von 39,5 % (2015) auf 43 % (2021) bezüglich des guten bzw. sehr guten Erhaltungszustandes, was eine Steigerung von 3,5 % in 6 Jahren ergibt. Mit einer starken Verbesserung in den nächsten 6 Jahren auf ein von der EU gefordertes Maß ist daher (auch nach Analyse des Entwurfes) nicht zu rechnen.

Daher empfehlen wir eine dringende Überdenkung des vorgestellten Planes, in zahlreichen Bereichen, die weiter unten näher erläutert werden. Da ansonsten nicht davon auszugehen ist, dass besagtes Ziel 2027 in irgendeiner Weise erreicht wird (oder auch nur annähernd erreicht werden kann). Ebenfalls stellt sich für uns die Frage, was bei Nicht Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie (dies ist leider absehbar) für weitere Maßnahmen gesetzt werden und wie in einem Fahrplan gesetzlich vorgeschrieben ist.

Zielsetzung:

Der NGP stellt für uns einen wichtigen Plan dar, um die Artenvielfalt besonders Unterwasser sicher zu stellen, weitere Maßnahmen über das Jahr 2027 sind derzeit nicht ersichtlich. Es ist davon auszugehen, dass sollten nicht ausreichende Maßnahmen gesetzt werden, dies als Status Quo definiert wird und die Gewässer in Österreich langfristig in einem verbesserungswürdigen Zustand belassen werden.

Dies ist für uns nicht akzeptabel und daher müssen wir auch einige Bereiche hinterfragen, die nur teilweise beleuchtet wurden oder leider komplett vergessen wurden. Die Stellungnahme zielt auf wichtige Aspekte ab, die die ökologische Verbesserung in den Gewässern maßgeblich beeinflussen und daher unbedingt mitberücksichtigt werden sollen.

Mittels Lösungsvorschläge und Appelle wollen wir einen Teil dazu beitragen, um vor allem alle maßgeblichen Gewässerprozesse besser erfassen zu können um die finanziellen Mittel auch zielgerichtet und erfolgversprechend einzusetzen, um den sehr guten Zustand /höchstes ökologisches Potential zu erhalten und den  guten ökologischen Zustand/das gute ökologische Potential unserer Gewässern zu erreichen.

Fehlender Bereich Landwirtschaft

Als Gewässerumland ist die Landwirtschaft/Umgebung die entscheidende Belastungsquelle, der im NGP keine entsprechende Beachtung findet. Doch gerade das Umland, spielt für den ökologischen, aber auch chemischen Zustand der Gewässer eine erhebliche Rolle, der nicht näher beleuchtet wurde. Dies wäre aber ein wesentlicher Punkt (Grundvoraussetzung), der mit dem eigentlichen Ziel eigentlich einhergeht. Da gerade das Umfeld durch Bodenerosionen an Sedimente/Substrate verliert (somit die Landwirtschaft erhebliche wertvolle Bodenbeläge, die sich im Gewässer negativ für den ökologischen Zustand auswirken) und ein nachweislich hoher Nährstoff (auch Schadstoffeintrag) erfolgt, wären hier Lösungsvorschläge angebracht. Da hier für viele Seiten Nachteile sind, wäre ein Mindestziel die Ausarbeitung von Anwendungsempfehlungen bzw. die Grundlagenforschung (landwirtschaftlicher Wasserbau) und Problemanalyse.

Ebenfalls ist die Gewässererhitzung ein Thema, welches nicht ausreichend Beachtung findet in Form von einer adäquaten Gewässerbeschattung. Hier wären Maßnahmen zu treffen, die für die Landwirtschaft akzeptabel sind und die Gewässererhitzung reduzieren (siehe Lösungsbeispiel).

Die meisten Thematiken, die mit dem ökologischen und chemischen Erhaltungszustand zu tun haben, sind maßgeblich vom Umland betroffen und daher ist es Voraussetzung für den NGP, die Landwirtschaft miteinzubinden, einige dafür notwendigen Punkte wären wie folgt:

  • Neben entsprechenden Karten bezüglich möglicher Bodenerosionen, wären auch Leitfäden für Umweltüberwachungen sinnvoll (teilweise sind hier bereits Daten vorhanden, diese wäre einzuholen und in eine gemeinsame Datenbank zusammenzuführen, welche öffentlich zugänglich gemacht werden müssten). Nur durch diese Basis kann man nachvollziehen, welche Einträge erfolgen und wie darauf reagiert werden kann (auch hinsichtlich von Hochwässern etc.)
  • Durch entsprechende Messsonden für Multiparameter, könnte man einige derzeit noch unbekannte Parameter näher beleuchten und entsprechende Rückschlüsse ziehen. Da bereits die Infrastruktur oftmals vorhanden ist in zahlreichen Gewässern, könnte man diese nutzen (Wassertemperatur/Wasserpegel) um entsprechende Daten mittels dieser Multiparametersonden zu sammeln.
  • Ein wesentlicher Punkt für die Zukunft um einerseits die Landwirtschaft zu unterstützen bezüglich der Bodenerträge / Verhindern von Verlusten bei fruchtbaren Ackerböden wäre die Forschung im Bereich des landwirtschaftlichen Wasserbaus in Interaktion mit dem Flussbau. Da die Erosion hier zu Verlusten bei der Landwirtschaft führt und diese Sedimente im Fluss eher ein Problem darstellen, müssten eigentlich alle Seiten an Lösungen interessiert sein.
  • Eine Überprüfung der Belastung durch z.B. Aquakulturen, Jauche, Gülle etc. wäre notwendig, um regionale Probleme zu verstehen und Vergleiche innerhalb von Österreich bezüglich des ökologischen Zustandes zu ziehen. Ebenfalls wäre eine Karte, wo die Verwendung von landwirtschaftlichen Pestiziden (mit Art, Menge,) eingesetzt wird, notwendig, um entsprechende Rückschlüsse auf fließende Gewässer zu ziehen.

Lösungsbeispiel:

Ein Beispiel für sinnvolle Förderung bei der Landwirtschaft, die in Einklang mit mehreren Bereichen wäre, zeigt das deutsche Projekt bezüglich Blühflächen (dieses lautete „Rettet die Biene“) aus Bayern. Hier werden erstens Flächen (Wiesen ca. 5-10 Meter) entlang von Gewässern gefördert (dies wäre mit der entsprechenden Förderstelle abzuklären) um Artenvielfalt zu unterstützen und Bestäuber (Bienen, Hummeln etc.), sowie Niederwild und auch indirekt Unterwasserbewohner (durch Gewässerbeschattungsmaßnahmen, Nahrung durch Kleinstlebewesen) zu unterstützen. Die dafür notwendigen Förderungsrichtlinien könnten einfach umgesetzt werden und würden hier mehrere Bereiche positiv beeinflussen.

Nicht ausreichender Bereich: Sediment Defizit und erhöhte Sediment- Einträge

Der Bereich Sedimentanlandung / Geschiebeproblematik wurde ebenfalls nicht oder bei weitem nicht ausreichend behandelt. Hier sei erwähnt, dass für die Ausbaggerung von Sedimenten die Wasserkraft (Energieerzeuger) diese tlw. als Sondermüll abführen muss und dies relativ hohen Kosten verursacht, die NICHT im Sinne sämtlicher Beteiligter ist (hier wäre Forschungsergebnis zur besseren ökonomischen Verwendung besonders notwendig). Neben sogenannten Kraftwerkspülungen gibt es zahlreiche Kraftwerke, bei denen eine solche nicht bei deren Bau angedacht war und die eine Ausbaggerung bedarf. Ebenfalls sollte über Maßnahmen bezüglich „Geschiebebremsen“ nachgedacht werden, wie diese zukünftig behandelt werden (auch hierbei wäre eine Grundlagenforschung samt Anwendungsempfehlung wie etwa in Deutschland notwendig). Gerade bei der Geschiebethematik fehlen im Gegensatz zu Deutschland entsprechende klare Vorgaben, die bei wasserrechtlichen Verhandlungen zur Geltung kommen. Dies ist auch entsprechend eine Thematik bei Hochwässern. Eine entsprechende Gesetzesänderung, die hier der Artenvielfalt zugutekommt, wäre dringend notwendig.

Bezüglich der Durchgängigkeit von Geschiebe wären hier entsprechende Maßnahmen zu setzen, um einerseits die Durchgängigkeit zu gewährleisten und andererseits aus ökologischer Sicht ein Durchschießen des Geschiebes zu verhindern. Denn durch Querbauwerke verlandet oberhalb meist das Gewässer (und verkleinert nutzbare Flächen) während im unteren Bereich dieses Geschiebe benötigt wird, um u.a. Eintiefungen des Gewässers zu vermeiden. Der dritte NGP geht leider auf diesen Bereich nicht ausreichend ein, wobei dies nicht nur den guten ökologischen Zustand, sondern auch das Thema Hochwasser und Grundwasser betrifft. Im normativen Gesetzestext der WRRL ist die Durchgängigkeit nicht nur hinsichtlich der biologischen Qualitätselemente, sondern auch in Bezug auf Geschiebe herzustellen. Ein Scheitern der Zielerreichung 2027 könnte auf dieser zu geringen Beachtung eines wesentlichen Faktors zurückzuführen sein. Durch Fehlen eines Leitfadens ist auch davon auszugehen, dass diese Problematik nicht einmal grundlegend als Maßnahme gesetzt werden kann.

Der Erhalt einer Sedimentdynamik und des Sedimentkontinuums in Fließgewässer ist aus unterschiedlichen Gesichtspunkten wichtig für die bestehende und zukünftige integrative nationale und internationale Fließgewässerbewirtschaftung. Einerseits kann der ökologisch gute Zustand längerfristig nur – und somit nachhaltig – über einen in weiten Teilen intakten Feststoffhaushalt erhalten bzw. erzielt werden, da die Sedimente und die Sedimentdynamik das Rückgrat unserer Fließgewässerformen und den damit verbunden funktionalen Lebensräume bilden. Anderseits kommt es in Bereichen der Feinsedimentablagerungen, vor allem bei Stauhaltungen, zu einer kontinuierlichen Anreicherung von Schwermetallen und anderen toxischen anorganischen und organischen Stoffen. Somit muss auch bei geringeren Durchflüssen der Ab-, Weiter- und Durchtransport von kleinen bis sehr kleinen Kornfraktionen gewährleistet werden. Beides das grobe, an der Sohle transportierte Material, und die in Schwebe gehalten Sedimente (die Schadstoffe binden) sollen somit so natürlich als möglich im Fließgewässer transportiert werden um den Schaden und die Kosten für Umwelt und Gesellschaft zu minimieren.

Fehlende chemische Einträge:

Neben den landwirtschaftlichen Einträgen sind aber auch Kläranlagen ob der chemischen Einträge zu hinterfragen/prüfen, ob der Eintrag von chemischen Belastungen (Hormone etc.) nicht einen Beitrag zur Zielverfehlung leistet. Hier wäre dringendst eine Diskussion über Stand der Technik (Stichwort 4te Reinigungsstufe) im Rahmen des NGP zu diskutieren. Das Thema 4. Klärstufe nicht anzugehen birgt ein sehr hohes Risiko.

Effizienzsteigerung bei Wasserkraftwerken / Fahrplan:

Es wird immer wieder betont, dass die Wasserkraft ausgebaut werden soll, jedoch ist diese meist konträr gegenüber Zielerreichung laut WRRL in den Flüssen. Daher wäre eine Analyse der Effizienzsteigerung bestehender Anlagen notwendig und auch die Förderung von dieser Prämisse, statt neue kleinere Kraftwerke zu fördern, die nur einen Bruchteil des Strombedarfs bereitstellen können. Dies wäre gemäß Zielerreichung für die hydromorphologische Sanierung der Gewässer vorrangig, um nicht die bestehenden Verbesserungen zu gefährden. Ebenfalls wäre ein Fahrplan bezüglich neuer Standorte von Kraftwerken in der Art „gewässerökologische Raumplanung“ angebracht, um den Wildwuchs dieser entlang der Flüsse zu stoppen. Diese Steuerung ist deswegen notwendig, weil der gewässerökologische Zustand im öffentlichen Sinne zu sehen ist, neue Kleinwasserkraftwerke vorwiegend dem Interesse einzelner dienen.

Fischaufstieg / Fischabstieg

Fischaufstieg:

Es fehlt bei der Herstellung von Fischaufstiegen an Wasserkraftwerken eine entsprechende Raumordnung, die den gesamten Längsverlauf eines Fließgewässers berücksichtigt. Es wird bei wasserrechtlichen Verhandlungen die Einzelanlage (aus ökologischer Sicht nicht nachvollziehbar) betrachtet. Da jede Fischaufstiegsanlage eine Selektivwirkung – zumindest hinsichtlich Anzahl abgreifender Fische aufweist, sowie für Fische meist mit erhöhtem Energieverlust verbunden ist, täuscht der Funktionsfähigkeitsnachweis bei Einzelbetrachtung über die tatsächliche wahre Summen-Funktionsfähigkeit hinweg.  Somit haben es besonders Mittelstreckenwanderfischarten besonders schwer. Dies müsste auch bei einem Entwurf, der den guten ökologischen Zustand als Ziel hat, miteingerechnet werden. Das diesbezüglich gebotene Motto muss lauten: Je weniger Kraftwerke, aber Effizienzsteigerung bestehender, anstatt neue KW-Anlagen.

Beispiel: Von 100 Nasen schaffen es 40-45 über einen Fischaufstieg das Kraftwerk zu überbrücken. Beim nächsten Kraftwerk geht man von diesen 40-45 als Ausgangswert aus und nimmt nicht wie in einer Raumordnung alle Kraftwerke zusammen als ein System.

Fischabstieg:

Es gibt derzeit noch keinen einzige Leitfaden/Anwendungsempfehlung, die zum Stand der Technik bei Fischabstiegen Auskunft gibt. Hier hätte Österreich im Vergleich zu Deutschland Aufholbedarf. Auch aus Behördensicht würde hier für die Sachverständigen eine gewisse Erleichterung aufgrund eines Richtwerts eintreten, wenn ein Leitfaden bei Fischabstiegen in Auftrag gegeben würde. Eine Zusammenstellung bezüglich Stand der Technik wäre hierbei für Fischaufstieg und Fischabstieg sinnvoll. Ein Fischaufstieg ist in den meisten Fällen KEIN Fischabstieg. Um Sachverständigen bei Wasserrechtsverhandlungen einen Standard vorzugeben (auch um Haftungsfragen auszuschließen), wäre ein entsprechender Leitfaden auch für den guten ökologischen Zustand notwendig. Der WRRL Text formuliert die Durchgängigkeit in beide Richtungen. Eine Zielerreichung bei Fehlen der Betrachtungsweise des Fischabstieges unter dem Wissen internationaler Publikationen, dass vor allem Francis-Turbinen sowie Pelton-Turbinen enorme Mortalitäten erzeugen, konterkarieren die Maßnahmen der flussaufgerichteten Passierbarkeit. Ob diese hierbei Stand der Technik sind ist zu hinterfragen und durch entsprechende Adaptierungen zu korrigieren.

Generelle Kritik ob der Umsetzbarkeit

Die bis 2027 gesetzten Maßnahmen werden erst im Laufe der Zeit zeigen, inwieweit Sie überhaupt für die aquatische Biodiversität sinnvoll oder eben nicht sinnvoll sind. Wir fragen uns wieweit man Schritte dahingehend setzen möchte, falls Maßnahmen die z.B. erst 2027 installiert werden auch ausreichend erprobt / erforscht sind und dahingehend mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung führen? Bzw. falls dies nicht der Fall ist, wird es in Zukunft Möglichkeiten geben diese zu korrigieren / ändern?

Kritik bezüglich fehlenden Grundlagen (Forschung)

In zahlreichen Bereichen fehlen wissenschaftlich fundierte Leitfäden, die maßgeblich und zeitgerecht für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gesetzt hätten werden müssen. Nichtsdestotrotz wären der Bund und seine Institutionen auch jetzt noch gefordert, unverzüglich die notwendigen Forschungen in Auftrag zu geben und daraus in geeigneten Instrumenten wie Leitfäden für noch fehlende Maßnahmentypen Vorgaben abzuleiten, um die Zielvorgaben der EU zu erreichen, wenn aufgrund dieser Versäumnisse dies bis 2027 nur mehr eingeschränkt umgesetzt werden kann.

Versäumt hat man hier die strategisch Abfolge bei all den in der WRRL angeführten Problemfeldern wie Geschiebe, Fischabstieg, etc.: bestehendes Wissen nutzen – fehlendes Wissen durch Forschung kompensieren – planerische Leitfäden formulieren – Maßnahmen setzen.

Warum 6 Jahre vor Zielerreichungstermin (bei schon 2maliger Verlängerung) für gewisse Problemfelder noch immer geforscht werden muss ist zweifelhaft. Es sollte nicht sein das die Forschung dazu herangezogen/missbraucht wird, dass aufgrund von fehlenden Kenntnissen, den man hätte schon längst in einer ordentlichen Zeit/Budgetplanung bedienen können, kein Stand der Technik formuliert werden kann und somit Maßnahmenumsetzung nicht umgesetzt werden können.

Sollte hierbei in den nächsten Jahren keine rasche Umsetzung erfolgen, wäre der 3te nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ein „angekündigter Rechtsbruch“, da sich zahlreiche Maßnahmen dann nicht nur, nicht ausgehen, sondern eine Korrektur von falschen / nicht zielführenden Maßnahmen nicht mehr möglich ist.

Als Beispiel kann hier die Wassermenge bei der Restwasserstrecke genannt werden. Hier gibt es keine wissenschaftliche Studie das mindestens 50 % des MJNQT analysiert, sondern dies war eine reine Annahme. Hier wäre ein entsprechender Leitfaden mit wissenschaftlich fundierten Daten notwendig.

Zukunft Wasserrahmenrichtlinie bzw. NGP nach 2027

Nach der Historie und auch den eingebrachten Entwurf, kann man nicht davon ausgehen, dass gemäß der WRRL bis 2027 der gute ökologische Zustand flächendeckend in Österreich erreicht wird. Dementsprechend stellt sich die Frage, was nach 2027 passiert, falls der gute ökologische Zustand nicht erreicht ist. Hier wäre eine Stellungnahme zwingend notwendig, die das Erreichen als Grundvoraussetzung definiert. Denn das es in Österreich / auf europäischer Ebene wahrscheinlich keine weitere Wasserrahmenrichtlinie (welches das Ziel des guten ökologischen Zustandes haben wird) in naher Zukunft geben wird, ist aus der Vergangenheit abzuleiten. Daher wird um entsprechende Adaptierung, wie in dieser Stellungnahme gefordert ersucht.

Die EU-WRRL bot eine einmalige Chance im Sinne bestehender und kommender Generationen – als öffentliches Interesse bezeichnet, aber von Verantwortungsträgern als solches weniger gelebt – Gewässern mit all ihrer Biodiversität ein Stück zurückzugeben.

Auch dass die Wasserrahmenrichtlinie mit dem Argument „andere Mitgliedsstaaten erreichen diese ebenfalls nicht“ hinausverschoben wird, ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel und für die österreichischen Gewässer zu wenig. Daher wird das zuständige Ministerium dazu aufgefordert alternative Planung nach 2027 zu erarbeiten und nicht das Jahr 2027 als neuen Maßstab für die Zukunft zu definieren. Die oben genannten Punkte sollten mit entsprechenden Institutionen näher erläutern werden und in den Entwurf des dritten nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes aufgenommen werden.

Natura Aqutica, September 2021

Weitere Informationen:

WWF-Analyse: Schlechtes Zeugnis für Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan

 

„Unterwasser ist auch mein Planet.”

 

Add Your comments

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Your Name *

Your Mail *

Your Comment*