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Umweltverträglichkeits Prüfungsgesetz

Mai 23, 2021

Berechtigte Umweltorganisationen im Sinn dieses Landesgesetzes sind Vereine oder Stiftungen, die gemäß § 19 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2018, zur Ausübung von Parteienrechten in Oberösterreich befugt sind.

Die Zulassung als Umweltorganisation als ein Verein oder eine Stiftung sind wie nachfolgend geregelt:

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, Fassung vom 23.12.2020

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010767

Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis

lt. § 19. (1) Parteistellung haben Umweltorganisationen, die gemäß Abs. 7 anerkannt wurden.
  1. der/die als vorrangigen Zweck gemäß Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung den Schutz der Umwelt hat,
  2. der/die gemeinnützige Ziele im Sinn der §§ 35 und 36 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, verfolgt und
  3. der/die vor Antragstellung gemäß Abs. 7 mindestens drei Jahre mit dem unter Z 1 angeführten Zweck bestanden hat.

Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen. Ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen, die die Kriterien des Abs. 6 Z 1 bis 3 erfüllen und die gemeinsam die für fünf anerkannte Umweltorganisationen erforderliche Mitgliederzahl erreichen. Die entsprechende Anzahl ist der Behörde glaubhaft zu machen.

(6) Umweltorganisation ist ein Verein oder eine Stiftung,

(10) Eine gemäß Abs. 7 anerkannte Umweltorganisation hat Parteistellung und ist berechtigt, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im Verfahren geltend zu machen, soweit sie während der Auflagefrist gemäß § 9 Abs. 1 schriftlich Einwendungen erhoben hat. Sie ist auch berechtigt, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

Ziel

Der Verein Österreichischer Unterwasser-Naturschutz “Natura aquatica ist ein gemeinnütziger und überregionaler Verein. Er ist politisch neutral und wird nicht durch Interessenvertretungen beeinflusst oder gefördert. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen. „Natura-Aquatica“ tritt für ökologisch intakte Gewässer ein und bringt sich bei

  • Genehmigungsverfahren,
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
  • und beim Umsetzen von Projekten ein.

Themen solcher Projekte können sein:

  • strukturelle Verbesserung der Gewässer,
  • Maßnahmen für den Sedimenthaushalt oder
  • Anpassungsstrategien hinsichtlich Gewässererwärmung durch den Klimawandel.

Unser Ziel ist es, einen Status als anerkannte NGO (non-governmental organization, Nichtregierungsorgansiation) zu erlangen.

 

„Unterwasser ist auch mein Planet.”

 

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