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Aarhus – Fluch oder Segen?

Dezember 14, 2020

Dieser Bericht zeigt wie wichtig es ist, mit “Natura-aquatica” eine Umweltorgansiation zu gründen, mit Schwerpunkt Unterwassernaturschutz” – der Artikel wurde von Hr. Mag. Ludwig Vogl, Landesfischermeister-Stellvertreter vom Landesfischereiverband Salzburg und Präsident des Österreichischen Fischereiverbandes, der in der “Salzburger Fischerei”, Heft 3, September 2020 veröffentlicht ist. Es wird die Situation, in der die Fischerei steckt, recht deutlich beschrieben und zeigt auch, wie wichtig es ist, den Österreichischen Unterwassernaturschutz “Natura aquatica” als NGO zu gründen.

Die Aarhus-Konvention wurde im Jahr 1998 von den Mitgliedern der Europäischen Union und anderen Staaten unterfertigt. Ziel der Konvention war eine bessere Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen im Zusammenhang mit Umweltangelegenheiten. Getragen war die Konvention von dem Gedanken, dass dem Umweltschutz mehr zum Durchbruch verholfen werden soll. Da in den meisten Ländern Beschränkungen der Parteienstellung bestehen, sollten “Umweltorganisationen” Parteienstellung in Verfahren mit Umweltbezug bekommen und damit die Möglichkeit haben, diese Verfahren bis in die höchsten Instanzen zu treiben. Die Sicht auf die Problematik ist die, dass die “Umwelt” ein Gemeingut ist und Umweltschutz daher ein öffentliches Interesse darstellt, weshalb die Allgemeinheit auch mehr in derartige Verfahren eingebunden werden soll.

In der Fischerei kennen wir das Problem der beschränkten Parteienstellung nur zu gut! Fischereiberechtigte sind im Wasserrechtsverfahren auf bestimmte Themen beschränkt, die Landesfischereiverbände als Amtspartei sind bloß zu hören, können aber keine Rechtsmittel ergreifen. Oft wurde in Wasserrechtsverfahren judiziert, dass Einwände, die seitens der Fischerei erhoben wurden, umweltrechtlicher Natur und deshalb unzulässig seien. Das konnte zu den unbefriedigenden Ergebnis führen, dass man zwar inhaltlich richtige Einwände erhoben hat, die Behörde oder das Gericht aber befand, dass diese Einwände nicht zu prüfen waren, weil sin von “falscher” Stelle erhoben wurden.

Die Aarhus-Konvention schien da wie ein Silberstreifen am Horizont. Es bestand eine durchaus nicht unrealistische Hoffnung, dass man mit Hilfe einer neuen Gesetzgebung, die auf dieser Konvention basierte, unbeschränkt umweltrechtliche Einwände erheben werde können und diese auch geprüft werden müssen.

Die meisten Länder haben sich mit der Umsetzung der Konvention recht lange Zeit gelassen, Österreich besonders lang. Bei der langwierigen Umsetzung war klar zu spüren, dass man sich eigentlich dagegen sträubt, umweltrechtliche Verfahren zu öffnen und weitere Parteien Mitsprache und Rechtsmittelmöglichkeiten zu geben. Entsprechend restriktiv war die Herangehensweise, als es darum ging festzulegen, wer nun als “Umweltorganisation” zu gelten hat und in solchen Verfahren als Partei auftreten darf. Herausgekommen ist dabei ein Regelwerk, das es der Fischerei sehr schwer macht, in die Rolle einer Umweltorganisation zu schlüpfen.

Landesfischereiverbände, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind (wie der LFV Salzburg) können beispielsweise keine Umweltorganisation sein und erfahren deshalb keine Aufwertung. Ferner muss die Organisation gemeinnützig sein. Werden auch die Interessen von Gewerbetreibenden vertreten, besteht schon keine Gemeinnützigkeit mehr. In der Fischerei ist dies insoweit ein Problem, als zumeist auch die Interessen der Berufsfischer vertreten werden, womit dieses Kriterium schon nicht erfüllt wird.

Im Ergebnis geht die Fischerei daher bei den “Verbesserungen”, die die Aarhus-Konvention bringen sollte, leer aus.

Profitiert haben hingegen altgediente Umweltorganisationen, wie der WWF oder verschiedene Tierschutzorganisationen, die sich nun in fast jedes Verfahren einklinken können. Die Folgen davon sind gerade für die Fischerei verheerend. Viele Lösungsansätze für die Otterproblematik, die in einzelnen Bundesländern erarbeitet wurden, wurden von Umwelt(Tierschutz)organisationen beeinsprucht und im Instanzenzug bekämpft. Mit entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet, haben sie schon die eine oder andere Regelung – zum Leidwesen der Fischerei – zu Fall gebracht.

Leider muss man daher bislang resümieren, dass die Aarhus-Konvention bisher nur denjenigen genutzt hat, denen die Fischerei und die Artenvielfalt in unseren Gewässern herzlich egal ist. Die großen Hoffnungen, die in Aarhus gesetzt wurden, sind wie Seifenblasen zerplatzt!

Es grüßt Sie, Ihr Landesfischermeister-Stv. Ludwig Vogl

Quelle:

Mag. Ludwig Vogl, Vorwort in der Zeitung des LFV Salzburg, Heft 3, September 2020

Weitere Informationen:

Wikipedia: Aahrus-Konvention

ÖKOBÜRO-ÖSTERREICH: Aarhus Konvention: Umweltrechte für die Öffentlichkeit

 

„Unterwasser ist auch mein Planet.”

 

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